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Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Zulassung zu Bachelor-, Master- oder Diplomstudien

Wenn Sie ab dem Wintersemester 2011/2012 ein Studium an einer der 21 österreichischen öffentlichen Universitäten beginnen möchten, ist Folgendes zu beachten:

Für die Zulassung zu einem Bachelor-, Master- oder Diplomstudium ist - sofern für das betreffende Studium keine besonderen gesetzlichen Regelungen bestehen – eine Voranmeldung zum jeweiligen Studium an der von Ihnen ausgewählten Universität Voraussetzung. Dies bedeutet, dass Sie sich bereits vor Studienbeginn anmelden müssen, um zum Studium Ihrer Wahl anschließend zugelassen werden zu können. Die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Frist erstreckt sich auf mindestens zwei Wochen und endet für das Wintersemester mit 31. August und für das Sommersemester mit 31. Jänner.

Diese neue Regelung findet sich in § 60 Abs. 1b Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2011. Sie hat den Zweck, den Universitäten eine bessere Ressourcenplanung zu ermöglichen.

Von den Universitäten wird in vielen Fällen eine längere Voranmeldefrist eingeräumt, die Sie der Website der von Ihnen gewählten Universität entnehmen können. Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt, der Sie die Namen der Universitäten, Anmerkungen zu den Bestimmungen, Links und die jeweils geltenden Anmelde- und Zulassungsfristen entnehmen können. Sie sollten sich jedoch auf alle Fälle rechtzeitig hinsichtlich der für Ihr geplantes Studium geltenden Regelungen erkundigen. Wenn Sie ein bereits an der jeweiligen Universität bestehendes Studium bloß fortsetzen möchten, reicht dazu wie bisher eine Fortsetzungsmeldung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist. Eine Voranmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Jene Universitäten, für die generell besondere gesetzliche Zulassungsregelungen gelten, werden unter dem Punkt Sonderregelungen angeführt. Zu diesen zählen die Medizinischen und Künstlerischen Universitäten. Weiters gibt es für eine Reihe von Fächern besondere Zugangregelungen, insbesondere für die Bereiche Sport, Psychologie und Kommunikationswissenschaften / Publizistik.

Bitte prüfen Sie daher zuerst, ob für das Studium Ihrer Wahl besondere Regelungen bestehen. Ist dies nicht der Fall, informieren Sie sich bitte über die jeweils geltenden Fristen zur Voranmeldung. Vergessen Sie bitte nicht, dass die Voranmeldung nur eine Voraussetzung zur Zulassung darstellt, diese aber nicht ersetzt und beantragen Sie daher bitte innerhalb der dafür geltenden Frist auch die Zulassung zum betreffenden Studium.

Studieninteressierte mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist, müssen innerhalb der besonderen Zulassungsfrist (1. September für das Wintersemester, 1. Februar für das Sommersemester) die Zulassung beantragen. Für sie gilt die Nachinskriptionsfrist nicht.

Änderungen zu den oben genannten Bestimmungen sind momentan in Diskussion, betreffen aber frühestens das Wintersemester 2012/2013.

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Österreichische UniversitätenkonferenzBundesministerium für Wissenschaft und Forschung

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